Fördermittel

Infos direkt von den KFW:

Bitte keine Anträge mehr zum Zuschuss Barrierereduzierung (455-B) stellen – die Fördermittel sind erschöpft.

Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundeshaus­haltes. Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Förder­mittel für Maß­nahmen zur Barriere­reduzierung bereits ausgeschöpft. Daher können Sie keine Anträge mehr für den Investitions­zuschuss Barriere­reduzierung (455-B) stellen.

Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss 159 und 455

Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand:

Was wird gefördert nach 455:

KFW fördert Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Barrieren reduzieren und Ihren Wohnkomfort erhöhen. Dazu gehören:

Einzelmaßnahmen

Diese Maßnahmen können Sie auch miteinander kombinieren:

Überwindung von Treppen und Stufen

  • Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
  • Treppenlifte
  • barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
  • Rampen zur Überwindung von Barrieren

Wichtig: Bevor Sie mit dem Einbau beginnen müssen die Anträge eingereicht werden, nächträglich ist die Förderung nicht möglich!

Weblink zu 455:

KFW Homepage

Mindestanforderungen für geförderte Modernisierungsmaßnahmen zum Altersgerechten Umbauen von Wohnungen im Gebäudebestand

Diese technischen Mindestanforderungen definieren die technischen Mindeststandards, die bei einer Förderung von Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen im KfW-Programm Wohnraum Modernisieren – ALTERSGERECHT UMBAUEN – zu erfüllen sind.

Die in dieser Anlage definierten Förderbausteine sind einzeln oder in Kombination mit anderen Bausteinen förderfähig.

Es werden nur vollständige Förderbausteine und keine Einzelmaßnahmen aus Förderbausteinen gefördert, es sei denn, der Förderbaustein besteht aus lediglich einer Einzelmaßnahme oder die Einzelmaßnahme führt mit bereits vorher durchgeführten Einzelmaßnahmen zur Vervollständigung eines oder mehrerer Bausteine. Nur so ist eine hinreichende Gesamtqualität bei der Barrierereduzierung gewährleistet.

Umbaumaßnahmen für Rollstuhlbenutzer, die gemäß den Anforderungen der DIN 18040-2 (Normentwurf) ausgeführt werden, sind förderfähig.

Mussvorschriften sind zwingend. Sollvorschriften sind ebenfalls zwingend, es sei denn, die Maßnahmen sind baustrukturell oder technisch nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem Kostenaufwand umsetzbar. Empfehlende Vorschriften sind nicht zwingend, aber zur Erreichung einer möglichst weitgehenden Barrierereduzierung sachgerecht und förderfähig.